Allgemeine Geschäftsbedingungen
Büroservice/Legal-Assistentin Claudia Krüdener
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Büroservice/Legal-Assistentin Claudia Krüdener
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, welche zwischen LegalAssistenin Claudia
Krüdener, Am Steig 4, 93309 Kelheim, E-Mail: claudias.bueroservice@gmail.com (im Folgenden
„Dienstleisterin”) und Ihren Auftraggebern abgeschlossen werden. Mit der Beauftragung der Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie
ausdrücklich schriftlich durch die Dienstleisterin bestätigt wurden. Werden von einer Vertragspartei
Erfüllungshilfen genutzt, werden diese nicht zum Vertragspartner.
(2) Die Dienstleisterin steht durch diesen Vertrag ihren Auftraggebern gegenüber in einem Dienstleistungs-
verhältnis und ausdrücklich nicht in einem Angestelltenverhältnis.
(3) Eventuelle AGB des Auftraggebers werden bei einer Auftragserteilung nicht Vertragsgrundlage.
2. Vertragsgegenstand
(1) Die Dienstleisterin erbringt für den Auftraggeber die im Dienstleistungsvertrag ausgewählten
organisatorischen, administrativen und unterstützenden Büro- und Assistenzdienstleistungen. Dazu können
insbesondere Schreib- und Formatierungsarbeiten, die Erstellung von Abschriften, Transkriptionen,
Korrekturarbeiten sowie allgemeine Büro- und Aissistenzdienstleistungen wie zum Beispiel Akten- und
Dokumentenpflege nach Vorgabe, Schreib- und Formatierungsarbeiten, Terminorganisation,
Postbearbeitung, vorbereitende Büroarbeiten sowie vorbereitende Buchführung.
(2) Für Rechtsanwaltskanzleien und Notariate können nach gesonderter Beauftragung außerdem
unterstützende Tätigkeiten aus dem Kanzlei- und Notariatsbereich übernommen werden, insbesondere
organisatorische und administrative Arbeiten. Art, Umfang, Fristen und Vergütung der jeweiligen Leistung
werden im Einzelauftrag festgelegt.
(3) Eine Verpflichtung zur Übernahme weiterer Aufträge oder zur Erbringung eines bestimmten
Mindestumfangs besteht nicht.
(4) Die Dienstleisterin erbringt keine eigenständige Rechtsberatung, keine eigenständige rechtliche Prüfung
oder Entscheidung, keine Prozessvertretung und keine Steuerberatung. Sie übernimmt keine Tätigkeiten, die
dem Auftraggeber oder den dort tätigen Berufsträgern vorbehalten sind. Sie übernimmt keine eigenständige
Verantwortung für Fristen, Mandatsannahme, Mandatsbeendigung, Freigaben, rechtsverbindliche
Erklärungen oder Fremdgeld. Die beauftragende Kanzlei bleibt für anwaltliche Entscheidungen, fachliche
Prüfung und gesetzliche sowie berufsrechtliche Pflichten verantwortlich.
(5) Schriftsätze, Erklärungen und sonstige externe Mitteilungen werden nur nach der von der Kanzlei erteilten
Freigabe und über den freigegebenen Kommunikationsweg versandt. Eine Vollmacht oder
Vertretungsbefugnis wird durch diese AGB nicht erteilt.
(6) Es handelt sich grundsätzlich um Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher oder
prozessualer Erfolg wird nur geschuldet, wenn eine konkrete Leistung ausdrücklich als Werk vereinbart
wurde.
3. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote der Dienstleisterin sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die
Dienstleisterin den Auftrag des Auftraggebers bestätigt.
(2) Die Dienstleisterin hat das Recht, ohne Angabe von Gründen einen Auftrag abzulehnen.
(3) Mit Erteilung des Auftrags, erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Erklärungen und Vereinbarungen
können, soweit keine gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist, auch per E-Mail erfolgen..
(4) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die im konkreten Einzelfall vereinbarten Leistungen im
Dienstleistungsvertrag. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB.
(5) Einzelaufträge erstrecken sich auf den Zeitraum, der zu ihrer Fertigstellung erforderlich ist. In Einzelfällen
kann in beiderseitigem Einvernehmen eine Frist zur Fertigstellung vereinbart werden.
(6) Daueraufträge bzw. regelmäßige Arbeiten können mittels besonderer Vereinbarung geschlossen werden.
(7) Inhalte pornographischer, sexistischer, gewaltverherrlichender, rassistischer oder sonst diffamierender
Art werden nicht bearbeitet. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese anzuzeigen, insbesondere so
weit eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. In einem solchen Fall findet die nach Kapitel 9 vereinbarte
Vertraulichkeit keine Anwendung. Werden die Dienstleisterin erst nach Abschluss des Vertrages solche
Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen
hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu vergüten.
4. Mitwirkungspflichten und Termine
(1) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, erforderlichen Unterlagen,
Textvorlagen (digitale Datei), Freigaben, Zugänge oder Datenträger rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den
vertraglichen Vereinbarungen entsprechend, übermittelt werden. Bei Zweifeln über die Eignung oder
Kompatibilität der digitalen Datei hat der Auftraggeber zuvor mit der Dienstleisterin Rücksprache zu halten.
(2) Bearbeitungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie für den betreffenden Auftrag in Textform
ausdrücklich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben oder
nicht verfügbarer Systeme verschieben vereinbarte Termine angemessen.
(3) Der Auftraggeber hat die Pflicht die gefertigten Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit zur prüfen.
5. Stundenpakete und Einzelaufträge
(1) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber wählt im Dienstleistungsvertrag ein monatliches Paket von 10,
20 oder 30 Stunden im Monat oder eine andere dort ausdrücklich bezeichnete Kapazität. Der Paketpreis, der
Abrechnungszeitraum und die Regel für nicht genutzte Stunden richten sich ausschließlich nach dem
Dienstleistungsvertrag.
(2) Ein Stundenpaket beschreibt die vereinbarte Leistungskapazität. Es begründet keine festen täglichen
Arbeitszeiten, Anwesenheitspflichten oder Bereitschaftszeiten der selbstständigen Dienstleisterin.
(3) Einzelaufträge sollen Aufgabe, gewünschte Priorität, benötigte Unterlagen und einen etwaigen Termin
erkennen lassen. Die Dienstleisterin weist auf fehlende Informationen, erkennbare Unklarheiten und
absehbare Kapazitätsgrenzen hin. Sie darf Aufträge ablehnen, die außerhalb des vereinbarten
Leistungsumfangs, der verfügbaren Kapazität oder der rechtlich zulässigen Tätigkeiten liegen.
(4) Zusatzstunden oder Leistungen außerhalb des Pakets werden nur nach vorheriger Freigabe in Textform
erbracht und nach dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ohne Freigabe
besteht keine Pflicht, den Paketumfang zu überschreiten.
6. Vergütung und Zahlung
(1) Paketpreis, Zusatzstundensatz, Auslagen, Umsatzsteuerstatus, Rechnungszeitpunkt und Zahlungsziel
werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Alle Beträge verstehen sich in EURO zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Nach Erteilung des Auftrags stellt die Dienstleisterin eine Vorauszahlungsrechnung über 50% der
vereinbarten Vergütung. Die Vorauszahlung ist vor Beginn der Leistung vollständig zu begleichen. Nach
Abschluss der Leistung stellt die Dienstleisterin eine Schlussrechnung über den verbleibenden Betrag; die
geleistete Vorauszahlung wird dabei angerechnet. Der Restbetrag ist innerhalb des im Dienstleistungsvertrag
vereinbarten Zahlungsziels zu zahlen. Ergibt sich aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben oder
einer fehlenden Mitwirkung des Auftraggebers ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, informiert die
Dienstleisterin den Auftraggeber vorab. Zusätzliche Leistungen werden nur nach dessen Zustimmung
erbracht und nach dem vereinbarten Zusatzstundenhonorar abgerechnet.
(3) Die Anforderung eines höheren Vorschusses ist der Dienstleisterin jederzeit gestattet.
(4) Der Auftraggeber trägt ferner die Versandkosten (Porto etc.) für die Übermittlung der ausgeführten
Leistungen, sofern diese nicht durch elektronische Datenfernübertragung erfolgt sowie erforderliche
Arbeitsmaterialien wie z.B. DATEV-Stick. Sofern der Auftraggeber nachträglich Änderungen an den
ausgeführten Leistungen wünscht, trägt dieser die hierfür bei der Dienstleisterin entstehenden Kosten auf
Basis des vereinbarten Zusatzstundenhonorars laut Dienstleistungsvertrag.
(5) Die Rechnungssumme der Schlussrechnung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei begründeten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei erheblichem Zahlungsverzug darf die Anbieterin nach vorheriger
Ankündigung weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückstellen; gesetzliche Rechte
bleiben unberührt.
(6) Wünscht der Auftraggeber eine Bearbeitung von Eilaufträgen innerhalb von 24 oder 48 Stunden nach
Auftragserteilung, kann ein Eilzuschlag berechnet werden. Die Höhe des Zuschlags wird dem Auftraggeber
vor Beginn der Bearbeitung mitgeteilt und mit ihm vereinbart.
(7) Der Auftraggeber kann mit einer Gegenforderung aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Das Recht, mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufzurechnen, bleibt
unberührt.
(8) Rechnungen werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt, anderes muss vertraglich vereinbart
werden.
7. Verschwiegenheit, Datenschutz und IT-Sicherheit
(1) Die Dienstleisterin wahrt die im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Verschwiegenheit. Erhält sie Zugriff auf
Mandatsdaten oder sonstige vertrauliche Informationen, nutzt sie diese ausschließlich für den konkreten
Auftrag und schützt sie vor unbefugtem Zugriff.
(2) Die Parteien klären vor einem Zugriff auf personenbezogene Mandatsdaten, ob eine Auftragsverarbeitung
vorliegt. Soweit erforderlich, schließen sie vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach
Art. 28 DSGVO. Diese AGB und die Datenschutzhinweise der Dienstleisterin ersetzen weder eine solche
Vereinbarung noch die berufsrechtliche Prüfung der Kanzlei/Büro/Unternehmen.
(3) Daten dürfen nur über die vom Auftraggeber freigegebenen Systeme verarbeitet werden. Eine Nutzung
privater oder nicht freigegebener Cloud-, E-Mail- oder KI-Dienste mit Mandatsdaten ist ausgeschlossen.
8. Haftung
(1) Die Dienstleisterin verpflichtet sich, sämtliche in Auftrag genommene Tätigkeiten nach besten Kräften und
unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen durchzuführen. Schreib-,
Verständnis- und Interpunktionsfehler stellen keinen Mangel dar. Gewährleistungsansprüche beschränken
sich auf die Beseitigung von Mängeln. Tritt ein Mangel auf, so ist dieser der Dienstleisterin unverzüglich nach
Kenntnisnahme, jedoch spätestens 14 Tage nach Lieferung, mitzuteilen. Für die Nachbesserung ist eine
angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt eine solche Fristsetzung, sind Mängelgewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
(2) Die Dienstleisterin haftet für Vermögensschäden nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für
das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Dienstleisterin in demselben Umfang.
(3) Eine Haftung für reine Vermögensschäden, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist
ausgeschlossen.
(4) Die Dienstleisterin übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten für Dienstleistungen, die im Namen des
Auftraggebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber stellt der Dienstleisterin diesbezüglich von jeglicher
Haftung, auch im Außenverhältnis, frei.
(5) Die Dienstleisterin haftet nicht für Missverständnisse, die bei für die Dienstleistung notwendigen
mündlichen Kommunikationen, insbesondere im Rahmen der Audiotranskription, entstehen.
(6) Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache.
(7) Alle Schadensersatzansprüche gegen die Dienstleisterin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend
vorgeschrieben ist, der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt.
(8) Die Dienstleisterin haftet nicht für den Übertragungsweg der erstellten Dienstleistung. Die Dienstleisterin
ist lediglich zur Bereitstellung bzw. zum ordnungsgemäßen Absenden der Dienstleistung verpflichtet. Eine
Haftung hierfür ist jedoch ausgeschlossen, sofern trotz ordnungsgemäßer Bereitstellung bzw. zeitgerechtem
Absenden eine Störung eintritt, die die Dienstleisterin nicht zu verantworten hat.
(9) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für Umstände, die die Dienstleisterin
nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) oder außerhalb ihrer Einflussmöglichkeiten (Fremdverschulden)
liegen.
(10) Sonstige, direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die durch die Erbringung oder
Nichterbringung der Leistungen entstehen, begründen keine Haftungsansprüche der Dienstleisterin.
(11) Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt ausdrücklich an, dass eine Fehlermenge im Ausgangstext
sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter Zeitdruck die vereinbarten Ziele beeinträchtigen können, sodass
auch nach Abschluss der Arbeiten Fehler verbleiben können. Diese hat der Auftraggeber zu korrigieren, bevor
diese an dessen Mandanten, Patienten, Kunden etc. versendet werden.
(12) Verstöße des Auftraggebers gegen die in Kapitel 4 genannten Mitwirkungspflichten begründen
Schlechtleistung der Dienstleisterin. keine Haftung oder
(13) Die Nichteinhaltung von Fristen berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn
diese Frist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist.
9. Vertraulichkeit
(1) Die Dienstleisterin verpflichtet sich, über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen über
betriebliche Vorgänge, technische Einrichtungen sowie kaufmännische Vorgänge oder sonstige Interna des
Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die Dienstleisterin setzt sich dafür ein, die ihr überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch
bei der Datenverarbeitung vor jedem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren,
Sabotageprogrammen oder Ähnlichem zu schützen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten
und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen den Parteien/Kunden/Mandanten kann jedoch ein
absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Die Dienstleisterin übernimmt dafür keine
Haftung. Ein absoluter Schutz kann nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der
Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
(3) Sämtliche der Dienstleisterin übertragenden Daten und Dateien werden nach Rückgabe an den
Auftraggeber (und nach Durchführung des Auftrags), spätestens 3 Monate nach Bearbeitung des Auftrages,
vernichtet.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Nach vollständiger Zahlung darf der Auftraggeber die eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für die
vereinbarten Kanzlei- oder Unternehmenszwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen und intern
bearbeiten. Die Übertragung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen.
(2) Vorlagen, Arbeitshilfen, Methoden, Textbausteine und allgemeine Know-how, die die Dienstleisterin
bereits vor dem Auftrag verwendet oder entwickelt hat, verbleiben bei ihr. Sind solche Bestandteile in einem
Arbeitsergebnis enthalten, darf der Auftraggeber sie zusammen mit diesem Arbeitsergebnis für den
vereinbarten Zweck nutzen. Die Dienstleisterin darf diese Bestandteile auch weiterhin für andere Aufträge
und Auftraggeber verwenden.
11. Kündigung und Widerrufsrecht
(1) Kündigungen sind jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Monats möglich und bedürfen
der Schrift- oder der elektronischen Form.
(2) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält der Auftraggeber alle Unterlagen bis zum Zeitpunkt der
Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück. Sämtliche dem
Auftraggeber eigene Dateien werden nach deren Rückgabe an den Auftraggeber gelöscht. Die Dienstleisterin
ist berechtigt, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
(3) Fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund sind für beide Parteien jederzeit möglich.
(4) Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge: Widerrufsrecht für Verbraucher. Für den Fall, dass der
Auftraggeber eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner
gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann
er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die
Widerrufsfrist beginnt bei Erbringung der Dienstleistung mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die
Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher diese AGB in Textform (z.B. durch Brief, Fax oder
E-Mail) erhalten hat oder wir den Verbraucher in sonstiger Weise über sein Widerrufsrecht nach § 355 in
Verbindung mit § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) belehrt haben und unseren
Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über
Informationspflichten nach bürgerlichem Recht sowie zusätzlich unseren Pflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz
1 BGB in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nachgekommen sind. Der Widerruf muss in
Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: Claudia Krüdener, Am Steig 4, 93309 Kelheim.
Sollte der Verbraucher diese Kundeninformationen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) nicht erhalten und
die Dienstleisterin den Verbraucher auch nicht in sonstiger Weise ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht
nach § 355 in Verbindung mit § 312 d BGB belehrt haben, er-lischt das Widerrufsrecht nicht. Sollte der
Verbraucher von Bürokram 24 zwar ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht be-lehrt worden sein, wir aber
unseren Informationspflichten nach § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung
über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht sowie zusätzlich unseren Pflichten nach § 312 e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nicht vollumfänglich nachgekommen sein, so
erlischt das Recht zum Widerruf endgültig sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei einer Dienstleistung
erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit
ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.
Widerrufsfolgen
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist er an seine auf den
Abschluss eines Vertrages mit der Dienstleisterin gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Im Falle
eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der
Verbraucher die Dienstleisterin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er ihm insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Ende der Widerrufsbelehrung: Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber die
Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist. Die
Dienstleisterin ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der
Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
12. Stornierung des Auftrages
Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts gemäß Ziffer 9. berechtigt, den Auftrag
jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er der Dienstleisterin die bis zur Stornierung entstandenen Kosten
zu erstatten und die bereits fertiggestellten Teile der in Auftrag gegebenen Leistungen zu bezahlen.
13. Störungen, höhere Gewalt
Die Dienstleisterin übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden bzw. Verzögerungen, die auf Störungen der
EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
14. Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Kelheim. Die Dienstleisterin ist berechtigt, auch am
allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Am Steig 4, 93309 Kelheim.